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Juristische Schritte


Was sagt die Staatsanwaltschaft zu der Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung?


Es wird argumentiert, es gäbe einen Planfeststellungsbeschluss. Dass dieser Planfeststellungsbeschluss gegen Gesetze verstößt, scheint keine Rolle zu spielen. Die Staatsanwaltschaft behauptet wahrheitswidrig, dass es bisher noch zu keiner Beeinträchtigung des Grundwassers gekommen sei. Außerdem werden zur Bekräftigung der Rechtmäßigkeit des Deponiebetriebs ausschließlich Parteiengutachten im Auftrag des Deponiebetreibers zitiert. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Lesen Sie bitte unten die Chronologie der Strafanzeige und der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberstaatsanwalt.


Kann die Bürgerinitiative klagen?

Die Bürgerinitiative kann nicht mehr gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, das war nur 4 Wochen nach dem Erlass möglich. Wir als Verein können nicht die Einhaltung von Umweltgesetzen einklagen. Hingegen ein Umweltband wie z.B. der BUND hat dieses Recht. Obwohl uns alle Beweise vorliegen, dass die Deponie gegen Recht verstößt, hat der BUND abweisend reagiert. Der Säbelschnäbler im OTB-Bereich der Weser hat eine Lobby beim BUND, die Menschen und die Umwelt rund um die Deponie offenbar nicht.


Wir haben gelernt: Die Staatsanwaltschaft in Bremen ist der Anwalt der Bremer Umweltbehörde, die als Genehmigungsbehörde einen rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss erlassen hat. Die Argumente des Staatsanwaltes lesen sich wie eine Kopie aus Schreiben der Behörde. Offenbar wurden die falschen Behauptungen der Genehmigungsbehörde ungeprüft vom Staatsanwalt übernommen, ohne das Fachgutachten des Ingenieurbüros Melchior & Wittpohl zu berücksichtigen oder die offensichtlichen Ungereimtheiten in der Behördenargumentation erkennen zu wollen. Es wurden ausschließlich Parteiengutachten des Deponiebetreibers zitiert.  

Krähen


Die BIKEG hat zwei offene Briefe an die Justizsenatorin geschrieben, in der  die Rechtsverstöße detailliert darlegt werden. Die Senatorin antwortet der Bürgerinitiative nicht. "Bürgernahe Justiz" ist etwas anderes.

Aus der senatorischen Justizbehörde bekommen wir jedoch zweifelhafte juristische Schreiben, in denen plötzlich behauptet wird, die Umweltvergehen seien "verjährt". Wie kann das sein, wo täglich weiter gegen den Grundwasserschutz  verstoßen wird? Der Anwalt der BIKEG hat sie nun zum wiederholten Mal darauf aufmerksam gemacht, dass die Gesetzesverstöße andauern und es sich um einen Dauerdelikt handelt.

Aufgrund der zweifelhaften Argumentation der Staatsanwaltschaft haben wir uns an Justizsenatorin Dr. Schilling gewandt:

Politiker und Behörden behaupten gerne, der Planfeststellungsbeschluss und die Deponiegenehmigung seien "juristisch" geprüft worden und die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss sei gescheitert. Das stimmt nicht:

Das Oberverwaltungsgericht hat nur die subjektive Staubbelastung des Klägers in der Elbinger Straße geprüft und "festgestellt" dass der Staub nicht viel weiter als die Deponiegrenze weht. Damit war die Klage auf Staubbelastung abgewiesen. Aufgrund des Versäumnisses des Klägeranwaltes, das Wort "Grundwassergefährdung" in die Klageschrift aufzunehmen, wurde die ganze Grundwasserproblematik vor Gericht nicht behandelt. Die Einhaltung der Deponieverordnung hat das Gericht ebenfalls nicht überprüft. Der Planfeststellungsbeschluss als Ganzes wurde vom OVG nicht überprüft.

Jahrelange und bis heute andauernde Verstöße gegen Umweltgesetze auf der Deponie Grauer Wall sind in Behördenakten dokumentiert - aber erkennbar ernsthafte Konsequenzen hatte dies für den Betreiber bisher nicht. Im Deponiebeirat wurden kritische Fragen der BIKEG nach dem gesetzmäßigen Betrieb der Deponie immer sofort abgewürgt. Die Deponie und ihre Erweiterung verstößt gegen die Deponieverordnung von 2009, weil sie eine unzureichende Abdichtung hat, mit der Basis unterhalb des Grundwasserspiegels liegt und der Sickerwassergraben zur Ableitung giftiger Sickerwässer eine Verbindung zum Grundwasser hat.

Antwort unseres Rechtsanwaltes zu dem Schreiben aus der Justizbehörde in Bremen: 

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Antwort_an_Justizsenatorin_2
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Lesen Sie die Antwort der Generalstaatsanwaltschaft vom 5.3.2021.


Es ist erschreckend, dass die Generalstaatsanwaltschaft wortreich die Gesetzesverstöße umnebelt hat. Keine Erwähnung fand:

1. Es ist nach §§ 324 StGB generell verboten, das Grundwasser zu verunreinigen, auch ein Planfeststellungsbeschluss darf dazu keine Genehmigung geben. Grenzwerte zur Grundwasserverunreinigung gibt es nicht.

2. Der Ringgraben ist nicht abgedichtet und verstößt gegen die Deponieverordnung

3. Noch nicht einmal die Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss (Grundwasserkontrolle, Befeuchtung der staubenden Schlacke) werden eingehalten.


Oben genannte Tatsachen werden von der Generalstaatsanwaltschaft ignoriert und stattdessen werden Parteiengutachten des Deponiebetreibers zitiert.

 Chronologie der merkwürdigen Argumente der Staatsanwaltschaft

Krähen

Die Generalstaatsanwaltschaft weist die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberstaatsanwalt nach wenigen Tagen ab, indem sie die Argumente der Genehmigungsbehörde und des Oberstaatsanwaltes stereotyp wiederholt, ohne sachlich auf die Argumente der Beschwerde einzugehen.

März 2021

2021 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberstaatsanwalt in Bremen


Trotz wiederholter und detaillierter Information der Staatsanwaltschaft über Verstöße gegen Umweltgesetze verweist diese immer wieder auf den Planfeststellungsbeschluss, ohne auf die Argumente einzugehen.

Ein Planfeststellungsbeschluss rechtfertigt keine Umweltstraftaten, Daher hat die BIKEG Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberstaatsanwalt gestellt.

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Hier die Kommentare unseres Rechtsanwaltes zur Argumentation der Staatsanwaltschaft:

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19.9.2019 Strafantrag bei der Bremer Staatsanwaltschaft

Wegen des Verdachts auf Einleitung gefährlicher Stoffe in die freie Umwelt hat die BIKEG am 19.9.2019 Strafantrag gestellt. Bereits seit 2012 werden deponiebürtige, giftige Stoffe in den Grundwassermessstellen um die Deponie gemessen. Anstatt zu handeln, haben das Bremerhavener Umweltschutzamt und die Bremer Genehmigungsbehörde (Umweltsenator)  die Grundwasserkontrollen reduziert und dulden damit wissentlich einen rechtswidrigen Zustand.

25.2.2020 Einstellung der Ermittlungen mit zweifelhafter Begründung

Leider hat die Staatsanwaltschaft in Bremen unter stereotyper Widerholung der Argumente der Genehmigungsbehörde in Bremen die Ermittlungen eingestellt. Anstatt eigene Ermittlungen anzustellen, hat sich die Staatsanwaltschaft offenbar auf die Aussagen der Genehmigungsbehörde verlassen. Die Genehmigungsbehörde ist für den fehlerhaften Planfeststellungsbeschluss, der gegen das Deponierecht verstößt, unmittelbar verantwortlich.


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NORDSEE-ZEITUNG, 19.9.2019

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Der Anwalt der BIKEG leitet dem Oberstaatsanwalt Erläuterungen zwei mal Erläuterungen der BIKEG zu, in denen die Argumente der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens anhand von Planungsunterlagen widerlegt werden. Den Oberstaatsanwalt interessiert das offenbar wenig.

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