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Giftmüll und Öl aus 5 Jahrzehnten bedrohen das Grundwasser

Die Gutachten, die im Auftrag des Deponiebetreibers erstellt wurden und für die Genehmigungsbehörde Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung waren, behaupten dass der Standort aufgrund einer „mächtigen geologischen Barriere“ hervorragend für die Giftmülldeponie geeignet sei. Stimmt aber nicht.

Der Standort der Deponie 2 km von der Außenweser entfernt, am Übergang von der Geest zur Marsch mit kleinräumig wechselndem Untergrund, hätte nach heutigem Ermessen niemals eine Chance, als Deponiestandort in Betracht gezogen zu werden, selbst wenn man die Nachbarschaft zu Wohnhäusern und Sportplätzen und dem „Gesundheitspark“ außer Acht lassen würde.  Hinzu kommen noch die Probleme mit dem zu erwartenden Meeresspiegelanstieg, der Einfluss auf das Grundwasser haben wird- selbst wenn die Deiche halten sollten. Da die Erweiterung der Deponie vom grünen Umweltsenator in Bremen offenbar gewollt war, hat man sich das Prinzip „Deponie auf Deponie“ ausgedacht. Das bedeutet, dass die neue Deponie einfach auf die alte draufgepackt werden soll bis auf eine Höhe von 50 Metern. Dies entspricht dann der Höhe des Hansa-Hochhauses an der Ecke Cherbourger/Wurster Straße.

Der unten dargestellte Querschnitt durch die Deponie aus den Planungsunterlagen zeigt, dass es die grün und braun gefärbte natürliche Abdichtungsschicht unter der Deponie nur im Westteil gibt. Im Osten dünnt sie bis auf 20 cm aus.

Belastete Sickerwässer aus der Deponie können im Ostteil der Deponie also ins Grundwasser sickern. Dies beweist ein Bohrprofil aus den Planungsunterlagen.

Was nützt es also, wenn der Westteil der Deponie zum Grundwasser hin dicht ist, der Ostteil aber nicht?

Alle weiteren Gutachten, die von der BEG für die Durchsetzung der Genehmigung zur Deponieerweiterung in Auftrag gegeben wurden und Grundlage für die Bewertung des Gutachtens von Melchior & Wittpohl bilden, können auf der Seite des Senator für Umwelt, Bau und Verkehr abgerufen werden. Das BIKEG-Gutachten wird dort ignoreriert. Zahlreiche Behauptungen auf der Homepage sind nach Ansicht der BiKEG nicht richtig.

https://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/abfall/deponie_bremerhaven___grauer_wall-29593

Torf_Kleie_Deponie
Schnitt_Deponie
Bildschirmfoto 2018-12-02 um 20.01.03

Bohrung B5

Das Problem: Die alte Deponie (DA1), die mit der neuen belastet wird, sitzt schon unterhalb des freien Grundwasserspiegels (siehe Gutachten Melchior+Wittpohl (2014). Nach Deponieverordnung (2009) muss aber ein Abstand vom freien Grundwasserspiegel zur Sohle der Deponie von mindestens 1 m eingehalten werden.

Die Deponieverordnung schreibt auch vor, dass bei gelagertem Müll der Deponieklasse III (hochgiftig) eine mindestens 5 m mächtige geologische Barriere aus Ton oder Klei vorhanden sein muss, oder eine künstliche Abdichtung. Auch gegen diese Deponieverordnung verstößt der Betreiber der Deponie Grauer Wall, denn beides ist nicht vorhanden.

Die massive Erweiterung der Deponie  wird nach Gutachtermeinung erhebliche Probleme nach sich ziehen. Das von der BIKEG in Auftrag gegebene und von den Bürgern durch Spenden finanzierte unabhängige Gutachten der Ingenieurgesellschaft Melchior + Wittpohl vom Mai 2014 kann hier als PDF angesehen oder heruntergeladen werden:

Im Planfeststellungsbeschluss der Genehmigungsbehörde wird der hochtoxische Müll der Deponieklasse III im alten Deponiekörper einfach in mindergiftigen Müll der Klasse I umdeklariert, um das zweifelhafte Konzept "Deponie auf Deponie" möglich zu machen.


Sehen Sie hier einen Beitrag von buten un binnen zum Thema, was bis in die 80er Jahre alles auf die Deponie kam: