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Bohrprofil B5 durch die Deponie an der Ostseite

Die Bohrung B5 aus den Planungsunterlagen für den Planfeststellungsbeschluss zeigt eindeutig, dass die abdichtende Schluffschicht (grün gefärbt im Bohrprofil) nur 20 cm mächtig ist.


Dies ist nach Deponierecht unzulässig!

Nach Deponierecht müsste die geologische Barriere mindestens 5 m mächtig sein.

Bohrkern_Erlauterung_red1