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Die BIKEG wurde 2010 gegründet, kurz nachdem bekannt wurde, dass statt der versprochenen Schließung jetzt ein gigantischer Ausbau der Deponie geplant war. 2012 erteilte der Grüne Umweltsenator Dr. Joachim Lohse trotz zahlreicher Einwendungen die Genehmigung für den Ausbau. Gegen den zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschluss klagte ein Mitglied der BIKEG mit seinem Rechtsanwalt. Das Oberverwaltungsgericht hat im Mai 2014 in einer nur 6-stündigen Verhandlung die Staubbelastung durch die Deponie für gesetzeskonform beurteilt, nachdem der Rechtsanwalt  sich vor Gericht durch seinen mangelnden Widerspruch als guter Anwalt für die Gegenseite erwiesen hatte. Die fehlende Abdichtung der Deponie zum Grundwasser hin wurde in der Verhandlung nicht behandelt, es wurde nur die Staubbelastung des Klägers in der Elbinger Straße betrachtet. Die immer wieder geäußerte Meinung, der gesamte Planfeststellungsbeschluss sei betrachtet worden, ist falsch.


Seither kämpft die Bürgerinitiative mit neuem Anwalt dafür, dass wenigstens die bestehenden Umweltgesetze von den zuständigen Kontrollbehörden Umweltschutzamt und Gewerbeaufsicht endlich durchgesetzt werden.


Die Deponie und die Erweiterungsgenehmigung verstoßen gegen das Gesetz! Aber es werden noch nicht einmal die Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss eingehalten. Das Grundwasserkontrollprogramm wurde reduziert, nachdem man hochgiftiges Cyanid in der Neuen Aue gefunden hatte. Die hochgiftige Müllverbrennungsschlacke wird nicht nach den Vorschriften befeuchtet.

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Über uns – Ziele der BIKEG

Die BIKEG wehrt sich dagegen, dass die Deponie Grauer Wall


– trotz Nähe zu Wohnhäusern, Sportplätzen und dem Gesundheitspark


– trotz nachgewiesener Staubbelastung der Umgebung von 110 Tonnen pro Jahr


– trotz mangelnder Abdichtung zum Grundwasser


mit weiteren 1,6 Millionen Kubikmeter Sondermüll auf 50 m Höhe aufgeschüttet wird!

   Ziele der BIKEG


   Durchsetzung folgender Forderungen:


   •   Betriebe der Deponie gemäß Deponieverordnung und Umweltgesetze


   •   Keine Aufschüttung weiteren Sondermülls auf die bestehende Deponie ohne Basisabdichtung


   • Keine Ablagerung gefährlicher, staubender Abfälle wie z.B. Asbest, Filterstäube und

         Müllverbrennungsschlacke


   • Dauerhafte Einrichtung von Staubmessstellen um die Deponie


   • Abdichtung aller Deponiebereiche gemäß neuer gesetzlicher Forderungen


   • Erarbeitung eines Stilllegungskonzeptes für die Deponie "Grauer Wall“


   • Keine Entsorgung von Abfällen aus ganz Europa in Bremerhaven


   •    Auflösung des „Zwischenlagers“ für Verbrennungsmüll aus ganz Europa