ALLES ÜBER DIE DEPONIE GRAUER WALL
Bohrprofil B5 durch die Deponie an der Ostseite
Die Bohrung B5 aus den Planungsunterlagen für den Planfeststellungsbeschluss zeigt eindeutig, dass die abdichtende Schluffschicht (grün gefärbt im Bohrprofil) nur 20 cm mächtig ist.
Dies ist nach Deponierecht unzulässig!
Nach Deponierecht müsste die geologische Barriere mindestens 5 m mächtig sein.